Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

Hellersdorf Marzahn - Hellersdorf Mobilität 

Keine Verlängerung der Ampelphasen für Fußgänger in der Stendaler Straße Höhe Marktplatzcenter

Die Veränderung der Ampelphasen in der Stendaler Straße Höhe Marktplatzcenter/Kino dahingehend, dass Fußgänger vom Marktplatzcenter zum Kino die Stendaler Straße in einer Ampelphase überqueren können war eines der Themen des Bürgerhaushaltes, welches in die Kategorie C eingestuft wurde. Für solche Vorschläge konnte nicht abgestimmt werden, da die Zuständigkeit bei anderen lag – im konkreten Fall bei der Verkehrslenkung Berlin. Auf meine Anfrage hat der Senat ausführlich Stellung genommen und den Zwiespalt bei der Entscheidung dargestellt.

“Die Fahrbahnquerung von zu Fuß Gehenden in Ampelumläufen ohne konkurrieren den ÖPNV-Einfluss ist in einem Zug möglich. Ein zeitweise erforderlicher zusätzlicher Aufenthalt von zu Fuß Gehenden auf den gesicherten Aufstellflächen in der Fahrbahnmitte zu beiden Seiten des Gleiskörpers wirkt sich nicht negativ auf die Verkehrssicherheit aus. Verbesserungen der Fußgänger-Querungsbedingungen hätten hingegen negative Auswirkungen auf die Beschleunigung des Omnibus- und Straßenbahnverkehrs an dieser Stelle. Unter Abwägung aller verkehrlichen Interessen ist eine Veränderung der bestehenden Regelung deshalb nicht beabsichtigt.”

Frage 1: Wie bewertet der Senat die Ampelschaltung in der Stendaler Straße in Höhe Marktplatzcenter/Kino in Kenntnis des Zieles das Überqueren auch durch eine Mittelinsel getrennter Fahrbahnen in einem „Ritt“ zu ermöglichen?

Antwort zu 1: Die Fußgänger-Querung an der benannten Stelle wird mit einer Fußgänger-Anforderungsampel geregelt. Die Schaltung an dieser Lichtsignalanlage (LSA) wird durch die benachbarten Ampelanlagen an den Kreuzungen Janusz-Korczak-Straße (nördlich) und Hellersdorfer Straße (südlich) mitbestimmt. An allen Anlagen bestehen Vorrangschaltungen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Hierbei hat insbesondere der Straßenbahnverkehr entlang des eigenen Gleisbereichs in Mittellage maßgeblichen Einfluss auf die Querungsbedingungen der zu Fuß Gehenden an dieser Ampel. Die Straßenbahnen melden ihren Freigabezeitbedarf bereits aus großer Entfernung an. Darüber hinaus beeinflusst der
Omnibuslinienverkehr die Schaltung zusätzlich. Dieser Bedarf des ÖPNV wird dann bereits durch die Nachbarampeln frühzeitig weitergeleitet. Aufgrund dieser Schaltungen zugunsten des ÖPNV kann ein Überquerender Stendaler Straße für zu Fuß Gehende ohne einen zusätzlichen Zwischenstopp leider oft nicht ermöglicht werden.

Frage 2: Welche Anstrengungen wurden von Senat bzw. VLB in den letzten Jahren unternommen, dass Fußgänger vom Marktplatzcenter zum Kino die Stendaler Straße in einer Ampelphase überqueren können?

Antwort zu 2: Die LSA ist in der unter Frage 1 beschriebenen Form seit Oktober 2005 in Betrieb. Die Fahrbahnquerung von zu Fuß Gehenden in Ampelumläufen ohne konkurrieren den ÖPNV-Einfluss ist in einem Zug möglich. Ein zeitweise erforderlicher zusätzlicher Aufenthalt von zu Fuß Gehenden auf den gesicherten Aufstellflächen in der Fahrbahnmitte zu beiden Seiten des Gleiskörpers wirkt sich nicht negativ auf die Verkehrssicherheit aus. Verbesserungen der Fußgänger-Querungsbedingungen hätten hingegen negative Auswirkungen auf die Beschleunigung des Omnibus- und Straßenbahnverkehrs an dieser Stelle. Unter Abwägung aller verkehrlichen Interessen ist eine Veränderung der bestehenden Regelung deshalb nicht beabsichtigt.

Frage 3: Wer ist für eine Umsetzung des Anliegens – welches mehrfach im Rahmen des Bürgerhaushalts Marzahn-Hellersdorf eingebracht wurde – zuständig und in welchem Zeitrahmen ist dies realistisch?

Antwort zu 3: Die Zuständigkeit für die Steuerungen von Lichtsignalanlagen liegt bei der Verkehrslenkung Berlin (VLB). Bereits im Rahmen eines Gesprächstermins zwischen Vertretern des Bezirks Marzahn-Hellersdorf und der VLB im September letzten Jahres wurde die Ampelsteuerung in der Stendaler Straße in Höhe des Marktplatzcenters kritisiert. Die Überprüfung des in diesem Zusammenhang geschilderten Sachverhaltes von zu langen Wartezeiten für die Fußgänger führte zu den hier beschriebenen Erkenntnissen. Die Bevorrechtigung von zu Fuß Gehenden an der Ampelanlage würde umfangreiche Anpassungen alle drei in Beantwortung der Frage 1 benannten Lichtsignalanlagen erfordern. Da aufgrund der Ausführungen in der Antwort zu Frage 2 keine Änderungen an der Ampelschaltung beabsichtigt sind erübrigt sich die Aussage zu einem hierfür erforderlichen zeitlichen Rahmen.

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