Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Senatsbericht zur Tangentiale Verbindung Ost (TVO, Juni 2016)

Alle halbe Jahre ist der Senat aufgefordert, dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses über den Planungs- und Baufortschritt der Tangentialen Verbindung Ost (TVO) zu berichten. Der erste Bericht liegt nun vor. Daraus geht hervor, dass die Planungen bis mindestens 2017 dauern werden und die Kosten vermutlich über den bisher geplanten 80 Mio € liegen werden.

Aktueller Sachstand

Die Maßnahme wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gefördert. Eine Förderzusage der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung vom 28. April 2014 für den sog. 1.Bauabschnitt (Planungskosten und zugehörige Bauherrenleistungen) liegt vor. Die für die Realisierung der Neubaumaßnahme aufzubringenden finanziellen Mittel in Höhe von 80 Mio. € beruhen auf einer Kostenannahme aus dem Jahr 2013. Eine Aktualisierung / Konkretisierung erfolgt nach Ermittlung der Vorzugsvariante im Zusammenhang mit der daran anschließenden Aufnahme variantenspezifischer Planungsaktivitäten.

In Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern (Gutachter bzw. Ingenieurbüros – siehe Bericht vom Dezember 2014) und in Abstimmung mit den relevanten Bereichen der Senats- bzw. Bezirksverwaltungen wurde als Grundlage der Projektabwicklung mittlerweile der Bedarf, für eine 4-streifigen Straßenverbindung festgestellt sowie die notwendigen floristischen / faunistischen Daten des Untersuchungsraumes über Jahresfrist erhoben. Die Ermittlung der Vorzugsvariante erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Variantenfindungsverfahrens – angelehnt an das formalisierte Abwägungs- und Rangordnungsverfahren. Die erste Stufe ist, mit der Festlegung auf einen engeren Untersuchungsraum aneinander grenzender geeigneter Korridore westlich- und östlich der Bahnanlagen der DB (BAR), nun abgeschlossen. Die zweite Stufe Variantenuntersuchung wurde zwischenzeitlich eingeleitet.

Die Öffentlichkeit, die im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung erstmalig am 06. März 2015 und wieder am 15. Januar 2016 durch Vorstellung der bisherigen Ergebnisse über den Verfahrensstand und das weitere Vorgehen informiert wurde, ist somit in das Verfahren einbezogen. Der Austausch wird u.a. über speziell vorbereitete Internetmodule sichergestellt, welche jeweils in der vorlaufenden Veranstaltung erklärt werden. Die Arbeitsergebnisse sowie die Vorträge werden auf der Internetseite TVO (www.berlin.de/tvo) eingestellt. Eine regelmäßige Aktualisierung der Internetseite TVO erfolgt. Darüber hinaus wurde durch die Bildung eines Planungsbeirates, bestehend aus bereits gegründeten – aber auch neu ins Leben gerufenen Bürgerinitiativen und Verbänden eine besonders enge bzw. aktive Mitwirkung ermöglicht. Der Planungsbeirat wird regelmäßig in die Arbeit des Vorhabenträgers eingebunden und wirkt als Multiplikator im Gebiet.

Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Trassenwahl kommt der sorgfältigen Dokumentation der Variantenfindung und der gründlichen Aufbereitung aller Daten sowie der Verwendung objektiver und nachvollziehbarer Kriterien eine große Bedeutung zu. Im Planfeststellungsverfahren sind diese Punkte regelmäßig Gegenstand von Auseinandersetzungen, da die Variantenauswahl einschließlich deren Umweltverträglichkeit durch das Fehlen eines vorgelagerten förmlichen Verfahrens (Linienbestimmung) zentraler Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens wird.

Bei optimaler Leistungsabfolge kann mit rechtssicheren Antragsunterlagen für das planrechtliche Verfahren nicht vor 2017 gerechnet werden. Danach folgt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen, der Eingang der möglichen Einwendungen und Stellungnahmen von Betroffenen und Trägern öffentlicher Belange bei der Anhörungsbehörde , die Prüfung und Bearbeitung dieser Unterlagen durch den Vorhabenträger, der Erörterungstermin einschließlich Fertigung einer Stellungnahme durch die Anhörungsbehörde sowie dem Erlass des Planfeststellungsbeschluss durch die Planfeststellungsbehörde. Gegen diesen Beschluss ist die Einlegung von Rechtsmitteln möglich. Dies könnte zu Verzögerungen eines möglichen Ausführungsbeginns führen.

Quelle: Rote Nr.: 2815

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