Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Senat legt „Masterplan Integration und Sicherheit“ vor

Auf Vorlage von der Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen, hat der Senat den sogenannten Masterplan für Integration und Sicherheit beschlossen und am Donnerstag den 26. Mai 2016 dem Abgeordnetenhaus vorgelegt. Mit der Erstellung des Masterplans hatte der Senat die Unternehmensberatung McKinsey beauftragt. Leider stellt der Masterplan lediglich eine Sammlung von Einzelmaßnahmen dar, die längst hätten erfolgen müssen.

Die schärfere Kontrolle der Qualitätsstandards in Unterkünften ist mehr als überfällig und liegt auf der Hand, ebenso wie die meisten im Masterplan angesprochenen Punkte. In weiten Teilen ist er eine Bestandsaufnahme, beschreibt blumig wie es anders sein sollte, aber bietet kaum konkrete Lösungsvorschläge. Der fehlende rote Faden zeigt, dass SPD und CDU sich in der Geflüchteten- und Integrationspolitik nicht auf eine gemeinsame Richtung einigen können.

Die gegensätzlichen Auffassungen von Geflüchteten als Bereicherung für unsere Gesellschaft oder als Gefahr lassen sich nun einmal nicht zusammen in einem Konzept unterbringen. Das macht schon der Titel deutlich, der in diese zwei Richtungen zerrt und mit „Sicherheit“ das liebste Schlagwort der CDU unterbringt. Die Vermittlung von Informationen zum Grundgesetz, die Menschenrechte und das daraus resultierende Zusammenleben in Deutschland, wird denn auch vor allem unter dem Aspekt „Sicherheit“ betrachtet und mit „Werte- und Normenvermittlung“ überschrieben. Eine vorurteilsbeladene Herangehensweise, die davon ausgeht, dass die Werte von Geflüchteten grundsätzlich im Konflikt mit den im Grundgesetz formulierten Werte stehen würden und diese Auffassung so noch reproduziert. Insgesamt liegt dem Plan eher die Erwartung zur Assimilation der Geflüchteten als zu ihrer Integration zugrunde. Der Zuzug von Geflüchteten wird als Sicherheitsrisiko dargestellt und kann damit zumindest in Teilen rechtspopulistische Argumentationsmuster bedienen. Zu kritisieren ist auch, dass der Plan auf Abschiebungen als Mittel zur Reduzierung der Zahl von Geflüchteten setzt.

Zudem stellt sich die Frage, was der Masterplan eigentlich bringen soll. Er ist nicht verbindlich, formuliert keine Gesetzesvorschläge und die kommende Regierung wird sich in keiner Weise an ihn gebunden fühlen. Dazu kommt, dass die veranschlagten Mittel zu einem großen Teil vom Bund kommen sollen, von diesem aber noch nicht zugesagt sind. Der Senat verplant hier also Gelder, die er (noch) gar nicht hat und macht dies nicht transparent. Der Masterplan ist also ein nicht gegenfinanziertes Stückwerk, ohne erkennbare Vision und alles was er formuliert kommt ohnehin viel zu spät. Wenn CDU und SPD so weitermachen, bleibt die eigentlich sehr überschaubare Aufgabe der Integration von jährlich 50.000 Geflüchteten unnötig teuer und kompliziert.

Hintergrund:

Der Masterplan ist in zehn Kapitel aufgeteilt, die sich in ihrer Abfolge vorrangig an den „Lebenstationen der Geflüchteten“ orientieren sollen (S. 7). Er beginnt mit der Ankunft, Registrierung und Leistungsgewährung (Kap. 2), geht über zur gesundheitlichen Versorgung (Kap. 3), zu den Themen Unterbringung und Wohnraum (Kap. 4), Bildung (Kap. 6), Arbeitsmarktintegration (Kap. 7) und gesellschaftliche Teilhabe (Kap. 10). Die anderen Kapitel widmen sich minderjährigen Geflüchteten (Kap. 5), Fragen der Sicherheit (Kap. 8) und einer integrativen und offenen Stadtgesellschaft (Kap. 9). Für jedes Handlungsfeld soll der Masterplan die zentralen Ziele und Maßnahmen aufzeigen (S. 7). Ausgegangen wird von einem jährlichen durchschnittlichen Bestand von 50.000 Geflüchteten in Berlin (S. 8).

Der Masterplan fasst Maßnahmen zusammen, die bereits ergriffen wurden und zeigt auf, was noch erfolgen muss: etwa beim Wohnungsbau, bei der Sprach- und Arbeitsmarktförderung oder beim Ausbau von Kita- und Schulplätzen. Das neu zu schaffende „Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten“ soll alle Bereiche der Ankunft, Leistungsgewährung und Unterbringung bündeln. Die Bedarfe von Geflüchteten mit besonderem Schutzbedarf sollen besser berücksichtigt werden. Zudem wird auf die Einbeziehung der Zivilgesellschaft und auf die Selbstorganisation von Geflüchteten als Elemente einer erfolgreichen Integration eingegangen. Neben vielen Maßnahmen, die Geflüchtete bei ihrem Start unterstützen sollen, formuliert der Masterplan auch Ansprüche an sie. So sollen Geflüchtete etwa neben Angeboten für Sprachkurse auch direkt nach ihrer Ankunft die „Werte, Normen und Prinzipien des demokratischen Zusammenlebens“ in entsprechenden Kursen vermittelt bekommen (S. 65 f.).

Die Staatssekretär*innenkonferenz überwacht als Steuerungskreis die Umsetzung und Koordination der im Masterplan festgelegten Maßnahmen und wird ihn regelmäßig unter einem eigenen Tagesordnungspunkt behandeln.

Was bedeutet das nun für Marzahn-Hellersdorf
Die im Masterplan aufgeführten Handlungsempfehlungen und Maßnahmen wirken sich natürlich auch direkt oder indirekt auch auf die Arbeit in Marzahn-Hellersdorf aus. Einige Beispiele werden im Folgenden benannt:

Ankunft, Registrierung und Leistungsgewährung:

  • Der Masterplan spricht von einer „lückenlosen medizinischen Betreuung“ und einem „geordneten und nahtlosen Übergang“ in die Zuständigkeit der Bezirke. Hierzu wird die Entwicklung eines praktikablen Verwaltungsverfahrens zwischen allen beteiligten Behörden angekündigt. Ein Wechsel der Unterkunft mit dem Wechsel der Zuständigkeit an die Bezirke wird nicht als zwingend erforderlich eingestuft und soll im Einzelfall geprüft werden.
  • Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales prüft die Einführung eines Prognoseinstruments zur zeitlichen und zahlenmäßigen Vorhersage des Statuswechsels, um den Aufbau der dafür erforderlichen Kapazitäten in den Bezirken besser steuern zu können.
  • Das Bürgeramt im Rathaus Tiergarten soll um eine zusätzliche Meldestelle ergänzt werden, um die bezirklichen Strukturen zu entlasten.
  • Integrationslots*innen und Stadtteilmütter sollen vermehrt Geflüchtete direkt vor Ort in den Unterkünften beraten und unterstützen.
  • Geprüft werden soll zudem, in welchem Umfang der Einsatz von Sprachmittler*innen verstärkt werden kann, um u.a. die reibungslose Kommunikation mit den Behörden zu ermöglichen.

Gesundheitliche Versorgung:

  • Bis Ende 2016 soll die elektronische Gesundheitskarte (eGK) das bisherige Behandlungsscheinverfahren ablösen.

Unterbringung und Wohnraum:

  • In der Planungsphase von Unterkünften für Geflüchtete sollen die Bedürfnisse der Wohnbevölkerung am Standort einbezogen werden, um ihre Akzeptanz für die Aufnahme von Geflüchteten zu erhöhen.
  • Geflüchtete sollen möglichst vor Ablauf der gesetzlich zulässigen Frist von sechs Monaten von Erstaufnahmeeinrichtungen bevorzugt in Mietwohnungen oder – falls dies nicht möglich ist – in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Besonders Schutzbedürftige sollen möglichst bedarfsorientiert untergebracht werden.
  • Die Qualitätsanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte sollen weiterentwickelt und stärker kontrolliert werden.
  • An rund 60 Standorten sollen neue Unterkünfte mit insgesamt 24.000 Plätzen geschaffen werden. Neben Unterkünften in modularer Bauweise auch Wohncontainerdörfer mit einer vorübergehenden Nutzungsweise von bis zu drei Jahren sowie Häuser, die auch für studentisches Wohnen geeignet sind. Der städtische Wohnungsbestand soll ausgeweitet und der soziale Wohnungsbau gesteigert werden. An rund zwölf Standorten sollen neue Stadtquartiere mit circa 50.000 Wohnungen entstehen.
  • Um schnellere Planungsentscheidungen im Wohnungsneubau treffen zu können, sollen u.a. die Personalkapazitäten in den Planungsabteilungen der Hauptverwaltung und den Bezirken sowie in anderen fachlichen Bereichen, wie der Verkehrsplanung, erhöht werden.
  • Die Zahl der für das Zweckentfremdungsverbot zuständigen Mitarbeiter*innen soll beinahe verdoppelt werden.

Bildung & Arbeitsmarktintegration:

  • Es wird angekündigt, dass der Senat die notwendigen Investitionen für ausreichende Kita- und Schulplätze zur Verfügung stellen wird. Regionale Kapazitätsengpässe sollen dabei beachtet werden.
  • Die bezirklichen Jugendämter sollen zur Sicherung des Kinderschutzes einen unkomplizierten Zugang zu den Einrichtungen erhalten.
  • Bei Bedarf sollen auf Bezirksebene spezielle Alphabetisierungs-Lerngruppen eingerichtet werden.
  • Der Bedarf nach einem weiteren Ausbau der Jugendsozialarbeit an Schulen, inklusive Gymnasien, wird angekündigt.
  • Pädagogisches Fachpersonal sowie mit den Belangen von Geflüchteten befasste Mitarbeiter*innen in Behörden sollen fortgebildet und sensibilisiert werden.
  • Das Personal sowie die Mittel der Jobcenter werden aufgestockt.
  • In oder in der Nähe von Unterkünften sollen „Willkommen in Arbeit-“ und „Integrationsbüros“ geschaffen werden. Diese sollen gebündelt die wichtigsten Beratungsangebote zur Integration in den Bildungs-, Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt anbieten.

Sicherheit:

  • Die Anzahl der Polizeianwärter*innen wird auf 288 erhöht.
  • Durch Präventions- und Interventionsmaßnahmen sollen die Unterkünfte von Geflüchteten besser vor Übergriffen geschützt werden.

Integrative & offene Stadtgesellschaft:

  • Der Integrationsbeauftragte des Senats soll gemeinsam mit den Integrationsbeauftragten der Bezirke unter Einbindung weiterer Partner*innen regelmäßig und bei Bedarf (bspw. In Konfliktfällen) Dialogveranstaltungen – sogenannte „Kiezdialoge“ – durchführen, um Raum zum Austausch über Fragen und Bedenken zu geben.
  • Aufbauend auf dem Quartiersmanagementansatz soll ein Pilotprojekt initiiert werden, dass die Integration durch die Aktivierung und Beteiligung der Geflüchteten (Empowerment) sowie die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts (Community Building) stärken soll.
  • Mit Mitteln aus den Programmen „Soziale Stadt“ und „Stadtumbau“ soll der zusätzliche Bedarf an sozialer Infrastruktur geleistet werden.
  • Es wird geprüft, ob in jedem Bezirk eine Stabsstelle für das Integrationsmanagement gegründet werden kann.
  • Auf Vorschlag der Bezirke stellt der Senat 6 Mio. Euro in 2016 und 12 Mio. Euro in 2017 zur Verfügung, um Projekte guter Nachbar*innenschaft an Unterkünften (insbesondere Gemeinschaftsunterkünfte) über bezirkliche Fonds fördern zu können. Der Rat der Bürgermeister*innen soll einen Vorschlag für ein solches Programm unterbreiten.

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