Stefan Ziller

GRÜN für Marzahn, Biesdorf, Kaulsdorf, Mahlsdorf und Hellersdorf

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Urlaub – gesetzlichen (Mindest)Anspruch erhöhen

“Grüne Zeitpolitik ist nur überzeugend, wenn sie zugleich niedrige Einkommen stärkt, Übergänge sichert und eigenständige Existenzsicherung im Blick behält.” Nachdem die letzten Jahre die Debatte um den Mindestlohn im Mittelpunkt vieler Debatten gestanden hat, möchte ich nun die Frage des Urlaubsanspruches näher beleuchten.

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt (nach § 3 Abs. 1 BUrlG) 24 Werktage. Dieser ist bezogen auf eine 6-Tage-Woche. Im Fall einer 5-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Urlaubsanspruch daher umgerechnet 20 Arbeitstage. In allen Fällen entspricht er also vier Arbeitswochen. (Wikipedia)

Nach meiner Erfahrung enthalten viele Tarifverträge (gerade von ArbeitnehmerInnen mit höheren Einkommen) deutlich höhere Urlaubsansprüche. So wurde bspw. in der Tarifrunde 2013 TV-L eine Festsetzung des Jahresurlaubsanspruchs auf 30 Tage vereinbart. Auf der anderen Seite stehen vielen Menschen mit prekären Arbeitsverträgen nicht viel mehr als der gesetzliche Mindestanspruch zu. Dies halte ich für zutiefst unsozial und sehe in Anbetracht der Debatte um Lebensqualität Handlungsbedarf. Wenn man heutzutage Menschen im Beruf fragt, was ihnen fehlt, ist die Antwort häufig: Es fehlt Zeit. Zeit für die Familie, Zeit für Engagement, Zeit für sich. In der modernen Arbeitswelt ist Stress allgegenwärtig, Burn-Out eine Volkskrankheit und Zeit eine Mangelware.

Eine Erhöhung des gesetzlichen Mindesturlaubes auf bspw. 5/6 Arbeitswochen (25/30 Arbeitstage in einer 5-Tage-Woche), sollte zu keinen wirtschaftlichen Verwerfungen führen, schafft aber auch für GeringverdienerInnen (mehr) Freiräume.

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